1. Ort und Klarheit der Beschriftung
Gut sichtbarer Ort: Das Herstellungsdatum und das Verfallsdatum müssen gut sichtbar auf dem Hauptdisplay der kleinsten Verkaufsverpackung angebracht sein. Bei mehrschichtigen Verpackungen muss das Datum auf der äußersten Schicht angezeigt werden.
Klar und lesbar: Verwenden Sie eine Farbe mit hohem{0}}Kontrast, z. B. schwarzen Text auf weißem Hintergrund. Die Mindesttexthöhe sollte größer oder gleich 3 mm sein (für Verpackungsflächen > 35 cm²) und es sollten Tintenstrahldruck oder andere Technologien verwendet werden, um sicherzustellen, dass der Inhalt auch im Laufe der Zeit klar bleibt.
Formatierungsstandards: Wenn Sie ein Etikettierungsformat wie „Siehe [Position auf der Verpackung]“ verwenden, muss die Positionsbeschreibung korrekt und leicht zu finden sein.
2. Standards für die Datumskennzeichnung
Bestellanforderung: Das Produktionsdatum und das Ablaufdatum müssen in der Reihenfolge „Jahr, Monat, Tag“ angegeben werden (z. B. „Ablaufdatum: 31. Dezember 2025“).
Vereinfachte Kennzeichnung: Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 6 Monaten oder einer Verpackungsfläche kleiner oder gleich 20 cm² müssen nur das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verfallsdatum gekennzeichnet werden; Das Produktionsdatum muss nicht wiederholt werden.
3. Umverpackte Lebensmittel: Sowohl das Umverpackungsdatum als auch das ursprüngliche Produktionsdatum sowie das Verfallsdatum des ursprünglichen Lebensmittels müssen angegeben werden.
Besondere Umstände:
Mehrschichtige Verpackung: Wenn mehrere einzelne Lebensmittel in derselben Verpackung enthalten sind, kann das früheste Verfallsdatum angegeben werden, oder das Verfallsdatum jedes einzelnen Artikels kann separat gekennzeichnet werden.
Importierte Lebensmittel: Produktionsdaten können nicht angebracht werden; Das ursprüngliche Produktionsdatum und das Verfallsdatum müssen direkt gekennzeichnet sein.
4. Risiken von Verstößen: Bei Nichtbeachtung der Standards oder Änderung der Datumsangaben kann eine Geldstrafe in Höhe des 10- bis 20-fachen Warenwerts verhängt werden. Verbraucher, die Kennzeichnungsprobleme feststellen, können diese unter der Rufnummer 12315 melden.





